Tippgeber Vereinbarung
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Vertragsgegenstand
Aufgabe des Tippgebers ist es, dem Tippnehmer Objekte zu empfehlen und Immobilienverkäufer
so konkret zu benennen, dass der Tippnehmer die Objekte in seinen Bestand aufnehmen und mit
den Verkäufern unmittelbar Kontakt wegen eines Hauptvertragsabschlusses aufnehmen kann. -
Entstehung einer Tippgeberprovision
Ein Anspruch auf Tippprovision entsteht nur, wenn ein Maklervertrag zustande gekommen ist, der
Hauptvertrag mit dem Dritten geschlossen und die Maklerprovision vollständig dem Tippnehmer
zugeflossen ist. Der Tipp muss zumindest mitursächlich für den Abschluss des Hauptvertrages
geworden sein. -
Höhe der Provision
Die Höhe der Tippgeber-Provision wird individuell vereinbart und schriftlich festgehalten. Die Auszahlung der Tippgeber-Provision ist innerhalb von 14 Tagen fällig, nachdem der Makler die vollständige Provision erhalten hat.
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Umsatzsteuerpflicht und Gerichtsstand
Es ist Aufgabe des Tippgebers, seine Tätigkeit gewerblich anzumelden (§ 34 c GewO), soweit
dies gesetzlich vorgeschrieben ist, und die Einnahmen zu versteuern. -
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach
Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des
Vertrages im Übrigen unberührt.